Deutschland macht es wieder vor wie man das Recht auf Privatsphäre mit den Füssen tritt. Wie unter anderem taz.de berichtet, wird am heutigen Freitag ein Gesetz im Deutschen Bundestag beschlossen, dass den Firmen direkte Auskunftsansprüche gegenüber Internet-Providern ermöglicht.
Besonders die Film- und Musikindustrie wird sich darüber freuen, da damit Massenabmahnungen noch weiter vereinfacht werden. Und da ja bekanntlich Fehler in der Zuordnung der IP-Adressen ausgeschlossen sind, haben die braven, nichtkriminellen Bundesbürger auch nichts zu befürchten.
Wichtig war die Entlastung der Gerichte und das wurde hiermit vermutlich dann auch erreicht. Unter dem Deckmantel der Produktpiraterie (Opfer sollen durch das neue Gesetz besser gegen gewerbliche Produktpiraten vorgehen können) wurde nun endlich ein lang angestrebtes Ziel der Contentindustrie erreicht und dem braven Bürger auch schmackhaft untergejubelt.
Es wurde nun nach zähen Verhandlungen ein Kompromiss gefunden, der eigentlich keiner ist, da nur eine Seite (die Contentindustrie) davon profitiert. Das Gesetz besagt nämlich, dass sich die Auskunftspflicht auf Fälle von „gewerblichen Ausmaß“ beschränken soll – wobei hier als Gewerblich nicht nur die häufige Nutzung von Tauschbörsen gewertet wird, sondern auch wenn „besonders schwerer Schaden“ (etwa wenn ein Film oder eine Musik CD kurz vor oder nach der Veröffentlichung zum Download bereitgestellt wird) entsteht. Es ist weiters auch nicht erforderlich, dass jemand mit den illegalen Downloads Geld verdient, da er ja schon einen „geldwerten Vorteil“ hat, weil er keine CD oder DVD mehr erwerben muss.
Möge sich nun jeder selbst sein Bild von diesem neuen Gesetz machen….
Ich bin einerseits froh in Österreich zu wohnen, andererseits arbeitet unsere Regierung sicher auch schon mit Hochdruck an einem ähnlichen Gesetz – ist ja alles wie immer.


